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Rechtliches

mit uns auf der sicheren Seite

Auch in rechtlichen Dingen überlassen wir nichts dem Zufall. Wir geben unseren Members eine Orientierung zu rechtlichen Themen im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis*.  Das neue Cannabis-Gesetz CanG passierte am 23.Februar 2024 den Bundestag. Am 22. März 2024 wird es im Bundesrat (nicht zustimmungspflichtig) behandelt, dieser kann die Umsetzung nicht gänzlich stoppen, aber in einzelnen Punkten Einwände erheben und damit die Umsetzung verzögern. Unten haben wir die wichtigsten rechtlichen Themen wie Besitzmengen, Cannabis im Straßenverkehr und weitere rechtliche Themen nach dem aktuellen Stand nach der Abstimmung über die Teil-Legalisierung von Cannabis im Bundestag zusammengefasst.

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Besitzmengen Cannabis

Die Besitzmengen für getrocknetes Cannabis gestalten sich bei Erwachsenen und Heranwachsenden (18-21 Jahre) unterschiedlich, und hängen zusätzlich vom Ort ab (zu Hause und unterwegs).

Die Mengen für den Besitz von getrocknetem Cannabis zu Hause sind wie folgt:

 

Erwachsene
bis zu 50 Gramm legal für den Eigenbedarf
Zwischen 50 und 60 Gramm Ordnungswidrigkeit (Bußgeld)
ab 60 Gramm Straftat (Geld- oder Freiheitsstrafe)

Heranwachsende
bis zu 30 Gramm legal
 

Die Mengen für den Besitz von getrocknetem Cannabis unterwegs sind wie folgt:

 

Erwachsene
bis zu 25 Gramm legal für den Eigenbedarf
Zwischen 25 und 30 Gramm Ordnungswidrigkeit (Bußgeld)
ab 30 Gramm Straftat (Geld- oder Freiheitsstrafe)


 

Cannabis im Straßenverkehr

Die Regelungen für Autofahrer stehen noch nicht abschließend fest, sollen aber bis zum 31. März 2024 bekanntgegeben werden. Cannabiskonsum wird  ähnlich wie Alkohol mit einem gesetzlichen Grenzwert behandelt werden. Dazu legt das Ministerium für Digitales und Verkehr einen gesetzlichen Grenzwert für THC fest. Auch die Fahrerlaubnisverordnung wird angepaßt. Der Besitz von Cannabis führt dann nicht mehr zum Entzug des Führerscheins, sondern nur noch missbräuchlicher Konsum oder ein merkbarer Einfluss auf das Verkehrsverhalten.

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Weitere rechtliche Themen

Untenstehende haben wir weitere rechtliche Themen angeführt, die sich mit dem Konsum, Transport und Lagerung von cannabis ergeben, angeführt.

Die Einträge sind alphabetisch geordnet.

Amnestie-Regelung
Wenn vergangene Straftaten in Zusammenhang mit Cannabis nach dem CanG nicht mehr strafbar sind, könne sie auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden können. Wenn das CanG in Kraft tritt, kommt es zu einer Neubewertung der bisherigen Rechtsprechung. Wenn sich jemand in einem laufenden Verfahren befindet, und beispielsweise die Cannabismenge unter dem neuen gesetzlichen Rahmen liegt, wird das laufende Verfahren eingestellt.
Konsum im öffentlichen Raum

Nach dem CanG ist der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr verboten. In der Nähe von Kitas, Schulen oder ähnlichen Einrichtungen darf Cannabis nicht konsumiert werden, ein 100 Meter Abstand muss eingehalten werden.  

* Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die Informationen auf dieser Website sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn Sie rechtlichen Rat für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt einholen.

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